Seit die Winterdienst-Verordnung 2003 in Kraft trat, streuen die Hausbesorgerfirmen das Trockensalz in viel zu großen Mengen auf den Gehsteigen. Auch wenn noch so wenig Schnee liegt – schließlich ist es viel billiger als ihre MitarbeiterInnen für das Schneeschaufeln einzusetzen oder das umweltfreundlichere Auftaumittel Kaliumkarbonat zu verwenden.Doch der hemmungslose Einsatz von Steinsalz ist nicht in allen Fällen erlaubt. Obwohl die Winterdienst-Verordnung 2003 ziemlich zahnlos ist, verbietet sie zumindest die Steinsalzstreuung in der Nähe von Grünflächen (10 Meter Abstand).
So können sie sich beschweren
Diesen Verstoß gegen §4 der Winterdienst-VO 2003 können Sie bei der MA42 – Stadtgartenamt zur Anzeige bringen post@m42.magwien.gv.at, Tel.: 4000-8042). Die MA42 schickt dann Kontrollorgane aus, welche Proben ziehen und überprüft, ob es sich dabei tatsächlich um einen Verstoß gegen die Verordnung handelt. Wenn dies der Fall ist, erstattet die MA42 beim jeweiligen örtlich zuständigen Magistratischen Bezirksamt Anzeige.
Wolfgang



NEUESTE KOMMENTARE