
Martin Juen vor dem Bezirksgericht 2 in der Taborstraße
Von Uschi Lichtenegger.
Fast zwei Jahre musste Martin Juen auf das Urteil warten, und es hat sich ausgezahlt den Prozess zu führen. Auf seinem Blog Martin Juen Fotografie ist die Geschichte detailliert dokumentiert.
Der bestdokumentierteste Widerstand
Der Widerstand gegen den Bau einer Konzerthalle der Wiener Sängerknaben (WSK) am Augartenspitz schrieb Geschichte. In Beiträgen in Blogs, im Facebook, Fernsehen, youtube, Printmedien berichteten JournalistInnen und WiderständlerInnen mitunter auch life vom Augartenspitz.
Hier weiterführende Links:
http://www.erlustigung.org/
http://www.baustopp.at/
http://augartenspitz.wordpress.com/
http://www.flickr.com/photos/leopoldstadt/collections/72157620492367880/
http://www.flickr.com/photos/martin-juen-fotografie/collections/72157622759604818/
Die erste Pressekonferenz der BefürworterInnen für Grün- und Naherholungsgebiet und somit GegnerInnen gegen der Verbauung des Augartenspitzes durch Private Sängerknaben fand im Dezember 2006 vor dem Augartenspitz statt. Ein Journalist, Martin Juen, war von Anfang an dabei und fast könnte man sagen „rächten“ sich die Wiener Sängerknaben und brachten vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Gärner am 1. April 2010 – kein Scherz! – eine Klage wegen Besitzstörung gegen Martin Juen ein.

und hier vor der Baustelle vor der Konzerthalle, die im Augartenspitz gebaut wird.
Die unterstellte Tat – Besitzstörung
Martin Juen habe mit anderen in der Nacht am 9. März , um 1.15 Uhr den Bauzaun, der die Baustelleneinrichtung begrenzt, umgerissen und weiters mit Daraufstehen bzw. -sitzen verhindert, dass dieser wieder aufgestellt werden konnte. „Der Beklagte hat dadurch körperlich in die Sachherrschaft der Klägerin (der Wiener Sängerknaben, UL) widerrechtlich eingegriffen und dadurch gestört“, wie in der Klagsschrift zu lesen ist.
Was passierte wirklich?
Martin Juen dokumentierte in seiner bewährten Weise in unzähligen Fotos auch in der Nacht vom 8. auf den 9. März, was sich am Augartenspitz abgespielt hat. Nämlich, GegnerInnen der Verbauung des Naturraums Augartenspitz wollten die Baumfällungen verhindern. Der Bauzaun fällt und von der ganzen Geschichte brachte Martin Juen Fotos davon in den Prozess ein. Dass man kaum in Distanz fotografieren und Zäune niederreißen gleichzeitig kann, versteht sich ja von selbst. Aber der Vertreter der Wiener Sängerknaben, RA Dr. Gärner, unterstellte bei einer Verhandlung, dass Martin Juen die Fotodaten gefälscht haben könnte. Was er damit bezweckte, ist auch nicht ganz klar ist, da die Sache an sich, das Zaunniederreißen in den Fotos gezeigt wird, aber vielleicht hat diese auch Martin Juen gefälscht???
Prozessbeobachtungen
Anfangs hat Martin Juen im Prozess nur 3 Fotos eingebracht, den Bauzaun betreffend. Bei der Verhandlung im September 2010 legte er ein Konvolut von Fotos vor, zu dem die Richterin meinte, das sei ein „Ballast, was die Sache aufbauscht“. Im Prozess gab es auch Aussagen von Zeugen, die sich nicht mit den Fotos von Martin Juen decken. Z.B. versuchte Zeuge G.F. den Widerständigen anzuhängen, dass sie alle vermummt gewesen seien. „Der Angeklagte ist mit Vermummten auf dem Zaun gestanden.“ – Im Urteil ist zu lesen, dass die Leute nicht vermummt waren, sondern die Kleidung darauf schließen läßt, es sei in jener Nacht kalt gewesen. – Was es auch war, leichte Minusgrade, und trotzdem hielten sich GrünraumschützerInnen die ganze Nacht in den Bäumen auf, und wurden im Laufe des 9. März’ von der Polizei von den Bäumen geholt, die zuvor schon trotz der BesetzerInnen, mit Kettensägen beschnitten wurden…
Ende gut, alles gut?
Martin Juen sprach das Gericht frei und auch seine Rechtsanwaltskosten seien von den WSK zu übernehmen. Martin Juen kann zu Recht feiern. Bei der Konzerthalle der Wiener Sängerknaben hingegen feierten andere die Dachgleiche…
Abschließend möchte ich noch die Frage an die Wiener Sängerknaben stellen, ob JournalistInnen, die in einem Jahr über die Eröffnung der Konzerthalle berichten, Gefahr laufen, sollten sie dies vor Ort tun, von den Wiener Sängerknaben auf Besitzstörung geklagt zu werden?
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