Ärgernis Salzstreuung – was kann man tun?

12 02 2010
zu viel Salz!

Zu viel Salz!!

Bis 2003 galt in ganz Wien ein Verbot der Salzstreuung – aus gutem Grund. Doch die damalige SPÖ-Umweltstadträtin Kossina hat dieses Verbot mit der Winterdienst-Verordnung 2003 gekippt. Das führte dazu, dass die MA48 alle Straßen mit einer Feuchtsalzlösung streuen, auch wenn noch so wenig Schnee liegt. Alleine die MA48 hat im letzten Winter 21.600 Tonnen Steinsalz auf Wiens Straßen gestreut.

Auch streuen die Hausbesorgerfirmen das Trockensalz in viel zu großen Mengen auf den Gehsteigen. Auch bei geringen Schneemengen – schließlich ist das Streusalz (= Natriumchlorid, = Steinsalz) viel billiger als MitarbeiterInnen für das Schneeschaufeln einzusetzen oder das umweltfreundlichere Auftaumittel Kaliumkarbonat zu verwenden.

Doch der hemmungslose Einsatz von Steinsalz ist nicht in allen Fällen erlaubt. Obwohl die Winterdienst-Verordnung 2003 ziemlich zahnlos ist, verbietet sie zumindest die Steinsalzstreuung in der Nähe von Grünflächen (10 Meter Abstand). Außerdem gibt es auch eine Liste von Straßenzügen für ganz Wien, in denen die Streuung von Steinsalz verboten ist.

So machen Sie eine Anzeige

Diesen Verstoß gegen §4 der Winterdienst-VO 2003 können Sie bei der MA42 – Abt. Pflanzenschutz zur Anzeige bringen (pflanzenschutz@ma42.gv.at, Tel.: 4000-8042).

Die MA42 schickt dann Kontrollorgane aus, welche Proben ziehen und überprüft, ob es sich dabei tatsächlich um einen Verstoß gegen die Verordnung handelt. Wenn dies der Fall ist, erstattet die MA42 beim jeweiligen örtlich zuständigen Magistratischen Bezirksamt Anzeige.

Ein Musterbeispiel für eine Anzeige findet sich hier.

Rostige Fahrradketten durch das Salz

Rostige Fahrradketten durch das Salz

Folgen der Salzstreuung

Streusalz (Natriumchlorid, Steinsalz) ruft massive ökologische Schäden hervor und ist in den meisten Fällen schlicht nicht notwendig. Salz schädigt Böden, Pflanzen, Gewässer und Tierpfoten und führt zu Korrosion bei Beton, Stahl, Karosserien sowie bei Fahrrädern und Kinderwägen.

Erst unlängst ging ein aufsehenerregendes Urteil durch die Medien, in dem der Oberste Gerichtshof einem Tiroler Hausbesitzer Schadenersatz für die durch Salz zerstörte Fassade seines Hauses zusprach. Was dies für weitere rechtliche Auseinandersetzungen in Sachen Salzstreuung bedeutet kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.

Gesundheitsgefährdung der Haustiere: Auftaumittel greifen die empfindlichen Pfotenballen von Haustieren an und der Splitt klemmt sich zwischen den Ballen fest und schmerzt. Wenn die Tiere das Salz aus Pfoten und Fell lecken, können Probleme auftreten. Und wenn dann auch noch Splitt mit in den Verdauungstrakt gelangt, kann unter Umständen eine ernsthafte Erkrankung die Folge sein. Reizungen bis zu Entzündungen der Schleimhäute (Nase, Augen) sind möglich.

Fahrräder werden kaputt (Rahmen, Ketten, Mantel, Schaltungen).

Das Leder der Schuhe wird ruiniert.

Auch die Sängerknaben verwenden Steinsalz auf ihrer Zufahrt zum Augartenpalais. Verbotenerweise direkt neben der Wiese in der Oberen Augartenstraße.

Vorschläge der Grünen

Wir sprechen uns für die Einführung eines dreistufigen Winterdienstes aus. Der Einsatz von Steinsalz soll generell nur auf Kreuzungen und auf Steigungen bei Straßen und nur bei Eisregen und Glatteis erlaubt sein. Auf Geh- und Radwegen sollte überhaupt darauf verzichtet werden. Wenn dort wirklich Auftausalze notwendig sind, sollte Kaliumkarbonat verwendet werden.

Der dreistufige Winterdienst (Deutsches Umweltbundesamt) sieht folgende Maßnahmen vor:

Stufe eins – für Fahrbahnen der Nebenstraßen: lediglich räumen und gar nicht streuen (in gilt eine Winterreifenpflicht).

Stufe zwei – für Bürgersteige und Radwege: Räumen und möglichst nur salzfreie, abstumpfende Mittel mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ streuen.

Stufe drei – für Gefahrenstellen und auf Kreuzungen: sparsamer Einsatz von Feuchtsalz.

Wolfgang


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17 Antworten

13 02 2010
Meta

„Obwohl die Winterdienst-Verordnung 2003 ziemlich zahnlos ist, verbietet sie zumindest die Steinsalzstreuung in der Nähe von Grünflächen (10 Meter Abstand).“

Ob hier ein Zusammenhang besteht, dass die Grünflächen reduziert werden (zB Praterstern)?

15 02 2010
wolfgangkamptner

Wer weiß? Vielleicht hat auch die leichtere Schneebekämpfung durch Salz dazu geführt, dass es nun gar so wenig Grünflächen am Praterstern gibt. Hauptgrund war es aber wohl eher keiner.

Gibt es am Praterstern überhaupt noch Grünflächen und wurde daneben mit Steinsalz gestreut?

15 02 2010
Friedrich Hochmann

Das Problem Salzstreuung ließe sich erheblich entschärfen. Die MA48 müsste nur dem Umstand Rechnung tragen, dass nun bei Schneefall Winterreifenpflicht herrscht. Daher ist eine Schwarzdeckenräumung (Jedes Schneeflankerl wird aufgeschleckt) nicht mehr erforderlich. Man könnte den Schnee niederwalzen und Split streuen. Dies hätte auch den Vorteil, dass die Wiener Autofahrer im Training blieben auf Schnee zu fahren und nicht so oft in die Botanik abfliegen, wenn sie auf Schiurlaub fahren und dort, oh Wunder, mit einer Schneefahrbahn konfrontiert werden. Selbstverständlich müssten Fußgängerübegänge entsprechend, vielleicht mit Schneeschiebern gesäubert werden. Bei den derzeitigen Arbeiotslosenzahlen, sollten sich die notwenigen Schneearbeiter finden.

15 02 2010
Wolfgang Krisch

Sehe ich alles ganz genau so. Besonders ärgerlich aber darüber hinaus für mich: Tief verschneite oder spiegelglatte Gehsteige und selbst Stationsbereiche der Wiener Linien sind leider völlig wurscht – „pipifein“, wenn auch falsch, winterbetreut, ist nur die Fahrbahn. Und von Winterdienst enthebt sich im Wiener Magistrat auch gerne alles, wo immer es geht: In Parks und entlang Parks, aber auch weit darüber hinaus!

20 02 2010
Willy Duschka

Hab mir das Thema für den kommenden Winter, oder besser noch vor dem Winter vorgemerkt.
Was mir bei den letzten Schneefällen aufgefallen ist: Die Straßen sind geräumt, nass und in gutem Zustand. Die Gehsteige oft ungeräumt und gefährlich zu begehen.
Man könnte sagen: Selbst schuld, wenn ich zu Fuß gehe…

20 02 2010
Friedrich Hochmann

Besonders lustig ist die gesamte Schneeräumung am Handelskai. Da fahren im 10 bis 15min Takt die Räumfahrzeuge, obwohl schon jedes Schneeflankerl unnötigerweise (Winterreifenpflichtz) aufgeschleckt ist und ägerlicherweise fahren dabei manche Fahrzeuge mit voll abgesenktem Räumschild, obwohl die Fahrt nur zum Personaltausch oder zum Materialfassen dient. vorigen Winter habe ich auf diesen Umstand sohwohl die Ma48 wie auch einen REdakteuer der Kronenzeitung angesprochen und letztern gebeten, die MA48, die vor nichts mehr Angst als vor einem Veriß in der Krone hat, entsprechend zu beruhigen. Vorigen Winter kam es daher nur selten zu unnötigen Fahrten mit voll abgesenktem Räumschild, der einen enen erheblichen funkenflig verursacht, wie auch harte Schläge an Fahrbanunebenheiten, durch welche die Menschen dann senkrecht im Bett stehen. Lustig sind auch die Ausreden der MA48. Auf den Hinweis, dss in anderen Städten von der Schwarzdeckenräumung abgegangen wurde, folgt die Behauptung der MA48, dass die Gerichte mit wien besonders streng umgehen. auf die bitte die entsprechenden Entscheidungen bekannt zu geben, folgt seitens der MA48 der „Überhammer“, dass dies nicht möglich sei, da sie doch keine Juristen seien. Noch Fragen über die Qualität der leitenden Mitarbeiter der MA48?

26 02 2010
Robert

Soviel Salz, wie in diesen Winter wurde noch nie gestreut. Kaum ist eine Schneeflocke am Boden gelandet, rückte schon das Salzstreu- und Räumkommando aus.

Aber der nächste Winter kommt bestimmt, vielleicht auch wieder ein wenig Schnee und da sollte besser kontrolliert werden.

Deshalb kann auf Seite des Bezirksjournal auch abstimmt werden:

http://www.bezirksjournal.at/cgi-bin/bj.acgi$bj/ted/show/wn

4 03 2010
wolfgangkamptner

Jetzt liegt das Ergebnis der Umfrage des Bezirksjournals vor.
Die Frage „Soll bei der Salzstreuung mehr kontrolliert werden“ beantworteten 94% der LeserInnen mit JA.

Das zeigt einmal mehr, dass es so nicht weitergehen kann und dass die Stadt Wien hier dringenden Handlungsbedarf hat.

8 03 2010
Dany

Ich sehe es ein bisschen anders. Meiner Erfahrung nach werden sehrwohl die Gehsteige „geräumt“, d.h. es wird nicht wirklich gekehrt sondern direkt auf den Pulverschnee, den man fast wegpusten könnte, kiloweise Salz und andere Auftaumittel gestreut. Als Besitzerin eines rd. 30kg schweren Hundes (drübertragen ist da nicht möglich) gestaltet sich das Spazierengehen oft als Spießrutenlauf. Dazu kommt, dass das Schnee-Salz/Auftaumittel-Gemisch eindeutig glitschiger ist als der reine Schnee und man daher noch viel eher ausrutscht. Salz o.ä. bei Glatteis bzw. Schneeregen finde ich ok, aber NICHT bei 1cm Pulverschneelage!!! Dort, wo nicht gestreut wird, sind die Gehsteige viel schneller wieder trocken, bei Salzlage bleibt der Gehsteig oft noch 1-2 Tage länger feucht und matschig. Wenn das ganze dann auftrocknet, fühlt es sich oft an, als würde man auf Sand gehen, es ist eine optische Zumutung, überall Salzkrusten, ganz abgesehen (last but not least) von der Umweltproblematik. Ich verstehe nicht, warum man auf Gehwegen nicht Splitt streut, da kann doch der Abrieb (Feinstaubproblematik) nicht so hoch sein, wie auf der Straße…
Heuer fällt es mir besonders unangenehm auf, denn auch auf den Gehwegen vor Privathaushalten, die auch immer häufiger Schnee“räumungs“firmen (besser: „Salzstreufirmen“) beauftragen, findet man eben immer häufiger Streusalz.
Ich würde gerne mithelfen, diesen Streuwahnsinn zu beenden, deshalb heute von mir die erste „Anzeige“ bei der MA42. Bin gespannt, was rauskommt. Gibt es noch mehr Möglichkeiten, sich in dieser Angelegenheit nützlich zu machen? Dieses Thema ist echt ein „heißes“ für mich…

8 03 2010
Dany

noch etwas:
das „umweltfreundliche Kaliumkarbonat“ – ist das wirklich so umweltfreundlich? chemisch gesehen ist es ja auch ein Salz und außerdem reizend. Also wie sieht es hier mit Tierpfoten aus? Bzw. Augenreizung? Keine Ahnung, ob das Kaliumkarbonat war, was dieses Wochenende auf der Steigenteschgasse im 22. Bez. gestreut wurde (nach NaCl sah es nicht wirklich aus), aber als der Bus an mir vorbeifuhr, stieg hinter ihm eine riesige weiße Staubwolke auf, sodass ich sofort meinen Schal vor’s Gesicht zog, um nicht ev. einen Erstickungsanfall zu bekommen. Ich kann mir (als m.o.w. Laie) nicht vorstellen, dass das weniger Feinstaubbelastung ist als beim Rollsplitt, lasse mich aber durch fundierte Fachartikel gerne überzeugen…

11 03 2010
Robert

Hier der link zu 4 Bildern aus der Heinestraße:

http://www.flickr.com/photos/robertwallner/sets/72157623475921817/

Hat die Stadt oder der Bezirk eine Verbrauchspflicht für Salz? Anders kann ich mir die Wiener Salz-Vergeudung nicht vorstellen.

12 03 2010
Hans Christian Briebauer

Gibt es eine Definition, was eine Grünfläche ist ? Im innerstädtischen Bereich gibt es ja leider sehr wenige Parks, aber dafür Baumscheiben oder kleine Beete.

12 03 2010
wolfgangkamptner

In der Winterdienst-VO 2003 (§ 4. (1)) ist wörtlich von „unversiegelten Bodenflächen“ die Rede.

Darunter fällt für mich also auch jede Wiese und jede Baumscheibe.

15 03 2010
Dany

und wenn zw. straße bzw. gehweg ein mini-betonsockel ist (ca. 5cm hoch), ist das dann schon „versiegelt“?

15 03 2010
Dany

sorry, soll heißen zw. straße/gehweg und grünfläche!

16 03 2010
wolfgangkamptner

Kann ich nicht zufriedenstellend beantworten.
Der Betonsockel ist wohl eine bauliche Maßnahme, die das Versickern von Salzwasser in der Grünfläche verhindert (s. §4). Aber ob er gegen den Eintrag des NaCl durch Aufwirbelung hilft, muss man sich vermutlich im Einzelfall anschauen.

„§ 4. (1) Auf allen für den öffentlichen Fußgängerverkehr bestimmten Verkehrsflächen (z.B. Gehsteige, Gehwege) dürfen im Abstand von zehn Metern zu unversiegelten Bodenflächen keine Auftaumittel verwendet werden, die als Wirkstoff natrium- oder halogenidhaltige Substanzen enthalten, wobei technische Verunreinigungen bis zu einem Gehalt von 1 % (berechnet als Natriumchlorid) zulässig sind. Dieses Verbot gilt nicht, wenn durch bauliche Maßnahmen sichergestellt ist, dass weder durch Versickern noch durch Aufwirbelung ein Eintrag des Auftaumittels in unversiegelte Bodenflächen erfolgen kann.
(2) Das Verbot des Abs. 1 gilt nicht für Brücken, Haltestellenbereiche für öffentliche Verkehrsmittel, Rampen für Behindertenfahrzeuge und Stiegenanlagen.“

16 03 2010
Friedrich Hochmann

Es fällt nur auf, dass die Beschränkung für die Salzstreuung nur für Gehwege und Haltestellenbereiche gilt; also für Bereiche, die im Wesentlichen für Fußgänger reserviert sind. Für Strassen, bzw. Fahrbahnen, die ja auch oft an unversiegelte Bodenflächen angrenzen gilt diese Beschränkung offenbar nicht. Was lernen wir daraus? Autofahrer sind wesentlich wichtiger als Grünflächen, die ja zum Wohle der Autofahrer geschädigt werden dürfen. Für Fußgänger darf das nicht sein. Ich wäre für eine Gleichstellung in der Weise, dass auch auf Fahrbahnen in einem Abstand von 10m von unversiegelten Flächen KEIN Salz oder salzhaltige Auftaumittel gestreut werden dürfen. Das würde im Winter zu einer erheblichen Entschleunigung des Verkehrs und damit zu einer erheblichen Verminderung des Verkehrslärms führen. Aufgrund der Winterreifenpflicht bei winterlichen Strassenverhältnissen sollte eine solche Maßnahme kein Problem darstellen.

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