Mitten in der Nacht, heute um 4 Uhr, standen 3 PolizistInnen und ca. ein Dutzend Männer in Zivil vor dem Eingang zum Augartenspitz.
Und tatsächlich, die private Truppe im Auftrag der Sängerknaben stürmt das Gelände und errichtet erneut einen Bauzaun.
Stadt Wien putzt sich ab
Heute wurde jedenfalls die Hinhaltetaktik von Bürgermeister Häupl offenkundig. Weder hat er zwischen den Konfliktpartnern vermittelt noch ging die heutige Räumungsaktion ohne Polizeieinsatz von statten.
Die Bürgerinitiative hatte den Bürgermeister wiederholt zu Gesprächen eingeladen, – schlussendlich immer vergeblich.
Sein Spezi Walter Nettig, Altknabe der Wiener Sängerknaben, hatte den Medien wiederholt erzählt, er würde mit den Anrainern und der Bürgerinitiative reden – und hat es natürlich nie getan, sondern Gespräche seit jeher verweigert.
Ungeachtet der Auflösung der Besetzung wollen die AktivistInnen weiterhin ihren Protest kundtun. Für 18.00 Uhr plant der Verein „Freunde des Augartens“ eine Kundgebung am Augartenspitz. Je mehr AugartenfreundInnen daran teilnehmen, desto besser. Die PolitikerInnen sollen sehen, dass der Erhalt des Augartenspitzes vielen Menschen (und damit potentiellen WählerInnen, Herr Häupl) am Herzen liegt.
Bitte kommt alle.
Wolfgang



Endlich – was soll der Eigentümer denn sonst machen…in einem Rechtsstaat
entweder die Polizei und/oder einen privaten Sicherheitsdienst holen und die Leute entfernen lassen…ich glaub nicht, dass es sooo…. gewalttätig war, wie wieder alle schreiben
Alterantiv kann der Eigentümer nur mit körperlicher Gewalt vorgehen: bzw. Brandsätze werfen oder „in listig-lustiger Barockart“ ja Soldaten aufmarschieren lassen und den Schießbefehl erteilen…….
Einmal ehrlich…diese Barock-Theater-Aktionismus-Kasperl-Vorstellung schädigt nur die Ganze Sache….nämlich den Augarten von einer Bebauung freizuhalten.
Hallo Andreas!
In einem Rechtsstaat hat der Eigentümer (und die Sängerknaben sind ja nicht einmal Eigentümer des Grundstücks) 2 Möglichkeiten.
a) Die Polizei zu rufen, die dann eine Amtshandlung durchführt.
b) Eine Klage gegen die BesetzerInnen bei Gericht einzubringen.
a) ist heute morgen nicht passiert, die Polizei hat nur zugeschaut und die private Security hat gehandelt.
b) Die Klage wurde eingebracht, aber eine Gerichtsentscheidung liegt noch lange nicht vor.
Insoferne war das Vorgehen der privaten Truppe im Auftrag der Sängerknaben kein rechtsstaatliches Vorgehen sondern ein rechtlich nicht zulässiger Übergriff.
ad Kinocenter: Dieses Vorhaben hat das Filmarchiv schon längst aufgegeben, selbst wenn keine Sängerknaben-Konzerthalle hinkommen sollte.
Es ist längstens Zeit geworden, dass der grüne Wanderzirkus der Empörung dort entfernt wurde. Nun soll rasch mit dem Bau des dringend benötigten Konzertsaales für die Sängerknaben begonnen werden. Mein Dank gilt vor allem Dr. Nettig, der sich auch durch grünlastige Berufsdemonstranten, die auch vor Einschüchterungen und Beschimpfungen und Pöbeleien gegenüber Sängernknaben und deren Mütter nicht zurückschreckten, nicht entmutigen lässt. Der arme Herr Horn, der ja einst schon medienwirksam vor dem Stadion an einen Baum gekettet war, tut mir besonders leid. Ich hoffe inständig, dass die Sängerknaben nun auch weitere rechtliche Schritte gegen die gutmenschelnden Berufsdemonstranten prüfen und durchsetzen.
na glücklicherweise lügen und verleumden sie anonym
Also, „gutmenschelnde Berufsdemonstranten“ sind Lieblingsformulierungen des Leopoldstädter Klubobmann Seidl. Entweder also brav abgeschrieben oder?
…lieber Wolgang Kamptner. Wir leben ALLE in einem RECHTSSTATT. Auch Sie. Und ich. Wir alle. Natürlich sind die Sängerknaben keine Eigentümer. Sie wahrscheinlich auch nicht in ihrer MIETwohnung. Wieviel gleichgesinnte Haus-Eigentümer in Wien kennen Sie denn? Viele? Ich nicht! Und trotzdem hat man in Österreich auch als Nichteigentümer die Möglichkeit BESITZSTÖRUNG aufzugreifen.
Siehe § 339 AbGB. Gilt auch für Sie und alle anderen. Frage: Wie würden Sie reagieren, wenn jemand in ihren MIETgarten sich „einquatiert“? Und wir reden/schreiben hier nur von der Besitzstörung, nicht mehr. Und zur Info für Sie: Besitzstörung nach 339 AbGB. wird NICHT von der Polizei vollzogen! Daher ist a.) im Falle der Besitzstörung nach 339 FALSCH. Anders würde es ausschauen beim Sicherheitspolizeigesetz, aber das haben sie ja schon erlebt vo einigen Monaten. Wenn Sie die gestellte Frage mit : gar nichts, bzgl. gerichtlich einklagen auf Entfernung beantworten, dann ziehe ich den Hut vor Ihnen, dann sind Sie ein 100 Prozentiger österreichischer Staatsbürger, nur dann!
Sie schreiben: „Besitzstörung nach 339 AbGB. wird NICHT von der Polizei vollzogen! „.
Okay, von wem also dann?
Von einer privaten Securityfirma?
…und Sie, wie täten Sie sich gegen jemand zur Wehr setzen, der sich bei Ihnen einquartiert? Sie als Mieter, nicht Eigentümer. Wäre interessant, ob Sie mit gleichem Maß messen wie hier! Dann ziehe ich den Hut vor Ihnen, nur dann! Ich persönlich würde NIEMANDEM erlauben, sich ohne Erlaubnis in MEINEM Miet-Garten einzuquartieren! Auch nicht als Nicht-Eigentümer! Sie schon? Zu 339 gibts sooooo viele Entscheidungen, sooooo viele. Und der 339 wird bei Gericht eingeklagt, nicht Polizei. Und da gibts auch noch den 19 AbGB. Also mehr als genug Grundlagen für Entscheidungen. Schöne Grüße zurück, ich schlaf jetzt weiter, mein Kind ist wieder mal, leider krank, daher die späte Antwort. Schöne Grüße
Ja eh, das ist eh passiert. Die Sängerknaben haben das ja bei Gericht eingeklagt. Aber das Gericht hat noch lange keine Entscheidung getroffen.
der vergleich mit dem gemiteten grundstück der sängerknaben und einem gemeiteten vorgarten (einer privatperson) hinkt – und zwar gewaltig.
ziel der besetzer des augartenspitzes ist es ja nicht sich dort auf dauer einzuquartieren (glauben sie wirklich, daß das übernachten in zelten bei den niedrigen temperaturen derartig lustig ist?), sondern das verhindern des „Konzertkristalls“, genauso wie die besetzung des bacherparks im fünften bezirk zu verhinderung der dort geplanten volksgarage erfolgt ist – also aus (gesellschafts)politischen motiven.
und das unterscheidet sich doch ein wenig von jemandem der sich in „meinem“ vorgarten einfach aus jux und tollerei niederläßt.
wobei ich dazusagen muß: ich habe keinen vorgarten und kein grün vor dem haus in dem ich wohne. ein grund mehr, grünflächen – sie es nun der augartenspitz, der prater zu erhalten.
zur räumung selbst: eine räumung darf nur von der exekutive durchgeführt werden und das auch erst nach gültigem räumungsbescheid. eine räumung durch eine privatfirma ist gesetzlich nicht vorgesehen und damit illegal und es ist erstaunlich, daß die polizei einfach zusieht, wie eine private security-firma leute mit gewalt vom gebiet entfernt.
so nebenbei: ich hatte gestern die ehre mit einer dame zu sprechen, die sehr wohl die notwendigkeit eines neuen konzertsaales für die sängerknaben sieht und, da ihre tochter die volkschule der sängerknaben besucht hat, deren musikunterricht schätzt.
aber: nein, einen konzertsaal an dieser stelle hielte sie nicht für gut, da zu wenig platz dafür wäre und man bei deratig starkem widerstand nicht einfach einen konzertsaal bauen könne, also rücksicht auf die gegenarguente genommen werden müßte.
differnziertes denken also – hr. nettig kann sich da noch einiges abschauen.
..der Gerichtsvollzieher ist KEIN Polizist. Wohlgemerkt. Ich unterstelle keinem die Unwahrheit zu schreiben. Jeder hat so seine Sicht der Dinge. Aber es gibt trotzdem FAKTEN. Dazu gehören nunmal das ZIVILrecht, nicht das Strafrecht mein ich hier. Und im ZIVILrecht regiert nunmal nicht die Polizei. Das ist ein FAKTUM! Ich verstehe nicht ganz, wieso hier so einseitig kommentiert wird. Die Polizei, dein Feind. Immer wieder. Aber ich habe auch gute Erfahrungen mit der Polizei gemacht. Mit dem Polizisten A, B, C. Nicht mit allen, sie wahrscheinlich überhaupt nicht. Oder lese ich hier Vorurteile. Noch und noch? Sehr traurig für eine Grüne Partei. Ich habe bis jetzt immer GRÜN gewählt. Das muss ich mir bei dem Theater schwer überlegen. Im 2.Bezirk gibt es viel wichtigere Dinge für die Grünen zu erledigen. Z.B.: Gegen Vorurteile kämpfen. Das können die Grünen da leider nicht mehr, denn sie düften gespickt sein mit Vorurteilen. lg.
die paragrafenreiterei bringt sie auch nicht weiter. es ist ein _faktum_ daß die räumung gewaltsam erfolgte. _faktum_ ist, daß einem aktivisten die finger verbogen wurden, und _faktum_ ist, daß ein anderer aktivist eine rippenprellung durch die brutale räumung davongetragen hat. – auch wenn die räumung nach dem zivilrecht erfolgt sein sollte (bitte beachten sie den konjunktiv), so hat die polizei dafür zu sorgen, daß es dabei zu keinen tätlichen angriffen kommt, was offensichtlich der fall war – siehe video.
und selbst der „gerichtsvollzieher“ hat sich gegenüber den besetzern als solcher zu legitimieren. hat er sich aber nicht, sondern die leute mitten in der nacht von dem gelände gezerrt.
weiteres: die Firma AUSEC des Herrn Helmut Hawelka, die anscheinend im auftrag der sängerknaben die räumung durchgeführt hat, hat lt. wirtschaftskammer keine befungnis als „gerichtsvollzieher“ zu agieren:
„Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe) 1) Berufsdetektive, eingeschränkt auf den Schutz von Personen, und 2) das Bewachungsgewerbe, eingeschränkt auf Ordner- und Kontrolldienste bei Veranstaltungen“
wird da als gewerbebechtigung(en) angegeben.
und diesem seltsamen trieben schaut die polizei einfach zu?
ich habe berufsbedingt regelmäßig sowohl mit polizeibeamten als auch mit securitydiesenten zu tun, und ich behaupt nicht, daß alle polizisten böse menschen wären oder ähnlichen unsinn…
aber die räumung des augartenspitzes durch die WEGA als auch die passivität der ploizei bei dieser – vorsicht formuliert – seltsamen aktionen haben mein vertrauen in den polizei nachhaltig beschädigt.
ad Grüne: was ist so schlecht daran, wenn sich eine partei hinter mehrere bürgerinitativen stellt?